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Die Beitragsordnung

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I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die Vereinssatzung in der
Fassung vom 30. April 2014 und die Beschlüsse der Vereinsgründungssitzung vom 13.
November 2013.

II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das
Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle
Mitglieder ihre Beitragspflichten in vollem Umfang und pünktlich erfüllen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Höhe der Beiträge wurde in der Vereinsgründungssitzung am 13. November 2013 beschlossen, alle weiteren Regelungen entsprechen der Vereinssatzung mit Fassung vom 30. April 2014.
     
  2. Die Beitragsordnung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.
     
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
     
  2. Der Jahresbeitrag regelt sich wie folgt:
    Für aktive Mitglieder:
    100 € natürliche Personen oder juristische Personen mit bis zu 10 Mitarbeitern
    300 € juristische Personen mit 11 bis 300 Mitarbeitern
    500 € juristische Personen mit mehr als 300 Mitarbeitern

    Fördermitglieder müssen sich mit mindestens 200 € jährlich in den Verein einbringen. Ehrenmitglieder sind gemäß Satzung nicht mitgliedsbeitragspflichtig.
     
  3. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
     
  4. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich
    erklärt werden.
     
  5. Alle Beiträge des Vereins sind auf nachfolgendes Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
    Netzwerk für Gesundheits- und Sozialwirtschaft Königs Wusterhausen e.V.
    IBAN DE31 1001 0010 0911 2501 01
    BIC PBNKDEFF
    Postbank Berlin
     
  6. Alle Mitgliedsbeiträge sind zum 31. Januar des Jahres fällig.
     
  7. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.
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